Die MAHLE-STIFTUNG GmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 der Abgabenordnung im Rahmen der in ihrer Satzung festgeschriebenen Gesellschaftszwecke. Für deren Ausführung haben die beiden Stifter Hermann und Dr. Ernst Mahle Richtlinien entwickelt, die bis heute Grundlage des Stiftungshandelns sind.
Grundsätzliche Regelungen
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Institutionen. Die MAHLE-STIFTUNG GmbH vergibt keine Stipendien und Unterstützung an Einzelpersonen. Da die Höhe der uns zur Verfügung stehenden Fördermittel von der jährlichen wirtschaftlichen Entwicklung des MAHLE Konzerns abhängig ist, wird eine Unterstützung immer nur für ein Jahr gewährt. Für mehrjährige Projekte muss deshalb jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Schwerpunktmäßig werden Einrichtungen gefördert, die auf den Handlungs- und Forschungsfeldern der angewandten Anthroposophie arbeiten. Die Förderbereiche umfassen:
- Bildung und Erziehung
- Gesundheit und Pflege
- Landwirtschaft und Ernährung
- Kunst und Kultur
- Wissenschaft und Forschung
Die Förderung ist nicht auf deutsche Institutionen beschränkt. Allerdings benötigen Institutionen aus dem Ausland eine gemeinnützige Organisation in Deutschland, die bereit ist, eventuelle Fördergelder weiterzuleiten.
Die beantragten Projekte sollen zeitlich begrenzt sein, einen Zukunftscharakter haben und Entwicklungen ermöglichen.
Weitere Regelungen
In der Regel nicht gefördert werden:
- der allgemeine Haushalt
- Bauvorhaben
Die MAHLE-STIFTUNG GmbH unterstützt Projekte in der Regel nicht als alleiniger Förderer. Es sollen Eigenmittel und/oder weitere finanzielle Unterstützer vorhanden sein.